KATASTERVERMESSUNG
Teil des heutigen Eigentumssicherungssystems.Nach §2 Abs.2 Grundbuchordnung ist das Liegenschaftskataster das amtlicheVerzeichnis der Grundstücke.
Die Katastervermessung dient somit der Übertragung des amtlichen Verzeichnisses in die Örtlichkeit. Vor der Bildung eines neuen Flurstücks wird zuerst die alte Grenze geprüft und dann in einem Grenztermin das Ergebnis den Beteiligten bekanntgegeben.
Beteiligte sind neben Eigentümer und Erwerber auch die Nachbarn, deren Rechte ebenso gesichert werdenmüssen.
Anfrage Katastermessung
Für Katastervermessungen sind amtliche Vordrucke vorgeschrieben. Ein Formular können Sie von unserer Homepage aus downloaden
- Grenzwiederherstellungen
- Grenzattest
- Grenzfeststellung (Zerlegung und Parzellierung)
- Teilungsvermessungen
- Schlussvermessungen
- Gebäudeeinmessungen für das Liegenschaftskataster
- Grenzbescheinigung
- Beschaffung von Unterlagen des Liegenschaftskatasters
- Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch
- Verfahren nach Flurbereinigungsgesetz
- Staßenschlussvermessung
- Verschmelzung von Flurstücken
- Gebäudeaufnahmen gemäß §6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz